Alle Unternehmen, die eine Voranmeldung zur Kurzarbeit eingereicht haben, bitten wir folgendes zu beachten:
- Der Arbeitgeber hat die Pflicht die betriebliche Arbeitszeitkontrolle detailliert zu führen.
- Stempelrapporte oder Stundenrapporte sind pro Mitarbeiter und pro Monat detailliert zu führen.
- Die Stundenrapporte sind von jedem Mitarbeiter zu unterzeichnen.
- Der Mitarbeiter muss zusätzlich das Formular “Rapport über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden” unterzeichnen
- Der Arbeitgeber hat 5 Jahre Aufbewahrungsfrist für diese Rapporte
Sollten diese Massnahmen nicht umgesetzt werden, kann es zu einer Rückzahlungspflicht der vollen Kurzarbeitsentschädigung führen!
Damit wir die Kurzarbeitsentschädigung für unsere Kunden bearbeiten können (Lohnmandate), benötigen wir folgende Unterlagen (monatlich, möglichst am 1. Arbeitstag des Folgemonats).
- Stundenrapport/Ausdruck aus der betrieblichen Zeiterfassung pro Mitarbeiter unterzeichnet als Scan (Download: Arbeitszeiterfassung_Vorlage)
- Formular “Rapport über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden“ pro Mitarbeiter unterzeichnet als Scan
Die Originale sind der Personalabteilung zu übergeben und für 5 Jahre aufzubewahren!
Per wann Sie die Unterlagen zu liefern?
- Je schneller desto besser
- Wir empfehlen, die Arbeitnehmer zu verpflichten, die zwei Dokumente am 1. Arbeitstag des Folgemonats unterschrieben zu liefern.
Bei Fragen zur Mustervorlage Arbeitszeiterfassung wenden Sie sich bitte an Frau Anja Rumberger.