Am 19. Mai 2019 hat das Volk das Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) angenommen.
Per 1.1.2020 erhöht sich daher der AHV/IV/EO Beitragssatz von 5.125% auf neu je 5.275% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Selbständigerwerbende bezahlen neu maximal 9.95% (anstatt bisher 9.65%). Die sinkende Beitragsskala für Selbständige wurde ebenso angepasst.
Nehmen Sie die notwendigen Anpassungen in der Lohnbuchhaltung vor. Informieren Sie gegebenenfalls ihre Mitarbeiter, dass sich der Nettolohn durch die AHV Anpassung im Jahr 2020 verändert. Bitte beachten Sie zudem mögliche Veränderungen bei den Unfall- und Krankentaggeldpolicen sowie bei den persönlichen BVG Abzügen der Mitarbeiter.
Unter Downloads können Sie zudem unsere Aufstellung mit den aktuellen Sozialversicherungs-Kennzahlen 2020 herunterladen.