Wie ist der Ablauf einer GmbH-Gründung und welche Schritte sind notwendig?
Die GmbH ist eine juristische Person und kann ab einem Kapital von CHF 20’000 gegründet werden. Bei einer GmbH ist die Haftung auf das Stammkapital beschränkt und das Privatvermögen des Inhabers ist von der Haftung befreit.
Nachfolgenden sind die notwendigen Teilschritte für die GmbH-Gründung aufgeführt:
- Beratungsgespräch für die Auswahl der Rechtsform
- Vorbereitung der Firmengründung und Aufbereitung der notwendigen Unterlagen (wie z.B. Firmennamen abklären)
- Einzahlung des Kapitals (CHF 20’000) auf ein Sperrkonto
- Notartermin für die Beurkundung der Gründung wahrnehmen
- Anmeldung an das Handelsregisteramt
- Eintragung im Handelsregister – die Gesellschaft ist gegründet und das Sperrkonto wird in ein normales Bankkonto geändert
- Anmeldung bei den Sozialversicherungen, MWST etc. durch den Treuhänder
Für den ganzen Gründungsprozess sind vom Erstgespräch bis zum Eintrag ins Handelsregister zwischen zwei und vier Wochen zu rechnen.
Der wichtigste Teilschritt überhaupt ist die Besprechung und Auswahl der passenden Rechtsform und die daraus resultierenden steuerlichen Auswirkungen, Risiken und sozialversicherungsrechtlichen Folgen. Dabei werden beispielsweise Themen wie Zeichnungsberechtigungen, das Verhältnis unter mehreren Partnern oder die Absicherung der Familie eine Rolle spielen. Hierbei ist ein persönliches Gespräch und eine Rundumberatung unerlässlich.
Erfahrungsgemäss ist anschliessend der wirklich Gründungsablauf nur noch reine “Formsache”.
Sehr gerne stehen wir Dir für ein Beratungsgespräch über den Ablauf einer GmbH-Gründung zur Verfügung.
Achtung! Nach der Gründung werden oftmals “Fake-Rechnungen” versandt für Registereinträge, die den Anschein des Handelsregisteramtes erwecken sollen.